Die amtliche Futtermittelüberwachungsbehörde des Freistaates Sachsen informiert
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene)
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Hinweise zum Antrag für Landwirte
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Antrag zur Registrierung von Landwirten
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Hinweise zum Antrag für Futtermittelhersteller und -händler / Spediteure
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Antrag zur Registrierung von Futtermittelherstellern und -händlern / Spediteure
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Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Verwendung Fischmehl, Blutprodukte u.a.)
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Hinweise zum Einsatz von Milchaustauschfuttermitteln (MAT), die Fischmehl enthalten
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Antrag auf Gestattung zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben, die auch Wiederkäuer halten
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Antrag auf Registrierung für die Verfütterung von Fischmehl an noch nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer in Betrieben, in denen auch Wiederkäuer gehalten werden
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Antrag auf Registrierung zur Herstellung von Alleinfuttermitteln für Selbstmischer, die keine Wiederkäuer halten
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Antrag auf Zulassung für gewerbliche Hersteller zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Betriebe, die Futtermittel für alle Spezies/Nutztiere erzeugen
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Antrag auf Zulassung für Selbstmischer zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Betriebe, die keine Futtermittel für Wiederkäuer erzeugen
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