Health Check
Am 20.11.2008 hat der EU-Agrarrat nach intensiven und schwierigen Verhandlungen einen Kompromiss zum Health Check erzielt.
Einen ausführlichen Überblick können Sie dem PDF-Dokument "Was bringt der Health Check 2008?" entnehmen, der Ihnen zum Download zur Verfügung steht.
Health Check - Ergebnisse des EU-Agrarrates vom 19./20.11.2008
1. Modulation
Kürzung der Betriebsprämie ab 5.000 €/Betrieb um 5 % (max. Prozentsatz für 2012). Die lineare Kürzung ab 5 TEUR erfolgt in fünf Stufen bzw. Schritten um insgesamt 5 %.
Schritte: 2009 - 2012 (2 %, 1 %, 1 %, 1 %);
Eine weitere Kürzung für Betriebe mit einer Betriebsprämie > 300 TEUR erfolgt um 4 % (max. Prozentsatz für 2012). Nach derzeitiger Lesart wird damit jeder Euro über 300 TEUR um zusätzlich 4 % gekürzt. Diese Progressionsstufe wird in einem Schritt ab 2009 eingeführt.
Damit beträgt der maximale Kürzungssatz im Jahr 2012 14 %. (5 % bisher bestehende Modulation + 5 % neue Basismodulation + 4 % progressive Modulation).
2. Milch
Milchquotenerhöhung 2009 - 2013 jeweils um 1 % jährlich (Summe 5%).
KOM wird dem Rat aber jeweils vor Dezember 2010 und Dezember 2012 Berichte vorlegen.
Auf deren Grundlage kann der eingeschlagene Pfad ggf. nach entsprechender Marktlage
korrigiert werden.
Mittel, die im Rahmen der neuen Modulation anfallen, können auch zur Abfederung des
Milchquotenausstiegs verwendet werden (Stichwort „Milchfonds).
Die Bindung der Investitionsförderung an die Milchquote soll entfallen.
Die Intervention von Butter und Magermilchpulver sowie die private Lagerhaltung werden entgegen den ursprünglichen Forderungen der KOM (= Ausschreibungsverfahren) unverändert weitergeführt.
3. Cross Compliance
Rat und KOM erklärten gemeinsam, grundsätzlich auch künftig ihre Anstrengungen fortzusetzen, um die Anwendung der Cross Compliance für Landwirte und Verwaltung zu vereinfachen.
Einige wesentliche Verbesserungen wurden dennoch mit dem Health Check erreicht. Insgesamt kann das Ergebnis als positiv bezeichnet werden.
Beispiele:
Für die Umsetzung des neuen Standards »Pufferrandstreifen an Gewässern« ist die Regelung relevant, die der Mitgliedstaat im Rahmen der nationalen Umsetzung der Nitratrichtlinie zu den so genannten empfindlichen Zonen getroffen hat.
Die in der dritten Spalte des Anhang III gelisteten Standards werden als »optional« gekennzeichnet: z. B. Anforderungen an die Fruchtfolgegestaltung, angemessener Maschineneinsatz, Mindestbesatzdichten bei Beweidung. Dies gilt jedoch nicht für Mindestanforderungen, die vor dem 1.1.2009 bereits eingeführt waren oder die ohnehin in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften anwendbar sind.
Die Bagatellgrenze von 100 EUR bei Verstößen galt bisher für die Maßnahmen/Zahlungen der ersten (Direktzahlungen/Betriebsprämie) und der zweiten Säule (Agrarumweltmaßnahmen). Jetzt wurden jeweils 100 EUR pro Betrieb für jede Säule festgelegt.
4. Ländliche Entwicklung/Kofinanzierung
Die gemeinschaftliche Kofinanzierung für die neuen Modulationsmittel, die im Bereich der Neuen Herausforderungen eingesetzt werden, wird auf 75 % (90 % in den Konvergenzregionen) begrenzt.
