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Pflanzenschutzhinweise für den Kleingarten

04.10.2011

Beim jährlichen Winterschnitt der Obstgehölze ist auf Überwinterungsstadien von Schaderregern zu achten und diese sollten mit entfernt werden. Das trifft vor allem auf mit der Monilia-Fruchtfäule befallene Früchte zu, die sich als sog. Fruchtmumien noch auf den Bäumen befinden. Diese Fruchtmumien sind zu entfernen und in der Biotonne zu entsorgen.

Außerdem ist auf Rindenveränderungen zu achten, die sich in Form von Rissen, eingesunkenen und verfärbten Bereichen oder Wucherungen zeigen. Pflanzenteile oberhalb der Befallsstelle können verwelken bzw. absterben. Erkrankte Zweige oder Äste sollten etwa 30 cm in das gesunde Holz zurück geschnitten werden, um eine Befallsausbreitung zu unterbinden. Die Entfernung des Schnittholzes aus dem Garten trägt zur Gesunderhaltung der Bäume bei. Keinesfalls darf es als Häckselgut zum Mulchen verwendet werden. Nach Schnittmaßnahmen empfiehlt es sich, größere Wunden mit im Handel erhältlichen Wundverschlussmitteln zu behandeln. 

Auf Grund der beginnenden Vegetationsruhe werden hiermit die regelmäßigen Hinweise zum Auftreten von Krankheiten und Schädlingen an Gartenpflanzen für dieses Jahr beendet. Für spezielle Fragen in Bezug auf Pflanzenkrankheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Gartenakademie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer (0351) 2612-8080 sowie die Pflanzendoktoren in Ihrer Nähe (Adressen unter www.landwirtschaft.sachsen.de/Gartenakademie) weiterhin gerne zur Verfügung.
 

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Bild: Aktuelle Pflanzenschutzhinweise für den Kleingarten

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Gartenbau - Gartenakademie

Gerd Großmann

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