Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)
Erläuterungen
Abschmelzen der bestehenden Betriebsprämien auf die einheitliche Flächenprämie
Gesetzliche Grundlage der Ausreichung von Direktzahlungen sind die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit ihren Ergänzungen sowie das Betriebsprämiendurchführungsgesetz und seine Umsetzungsvorschriften.
Seit 2005 werden die Beschlüsse der Agenda 2000 umgesetzt. Mit der Einführung der Betriebsprämie in Sachsen wirken aktuell folgende Änderungen:
- die Abschmelzung des betriebsindividuellen Beitrages (BiB) ab 2010 zu einer einheitlichen Flächenprämie für Sachsen in 2013
- die Anwendung der Modulation oberhalb eines Freibetrages von 5000 Euro je Betrieb. Zusätzlich zur obligatorischen Modulation von 5% werden bis 2013 weitere 4% der Betriebsprämie zur Umschichtung in die 2. Säule einbehalten. Insgesamt werden folgende Modulationssätze in den Folgejahren wirksam:
| Höhe der Betriebsprämie | 2011 | 2012 | 2013 |
| < 5.000 €/ Betrieb | 0% | 0% | 0% |
| 5.000 - 300.000 €/ Betrieb | 9% | 10% | 10% |
| > 300.000 €/ Betrieb | 13% | 14% | 14% |
Um die Wirkung schnell zu überschlagen, bieten wir ein Kalkulationsschema für sächsische Betriebe an. Es dient der Berechnung einzelbetrieblicher Auswirkungen der Entkopplung, der Umverteilung und der Modulation und liefert den sächsischen Landwirten Orientierungswerte zur Entwicklung ihrer Einnahmesituation bis 2013.
Das Kalkulationsschema erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Aus den Berechnungen sind keine Rechtsansprüche ableitbar.
Haben Sie Fragen zu Kalkulationsschema, so wenden Sie sich bitte an Frau Ulrike Bönewitz.
Die Kontaktdaten finden Sie rechts bei den Ansprechpartnern.

