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Landwirtschaft

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Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)

Erläuterungen

Abschmelzen der bestehenden Betriebsprämien auf die einheitliche Flächenprämie

Gesetzliche Grundlage der Ausreichung von Direktzahlungen sind die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit ihren Ergänzungen sowie das Betriebsprämiendurchführungsgesetz und seine Umsetzungsvorschriften.

Seit 2005 werden die Beschlüsse der Agenda 2000 umgesetzt. Mit der Einführung der Betriebsprämie in Sachsen wirken aktuell folgende Änderungen:

 Höhe der Betriebsprämie  2011 2012 2013 
< 5.000 €/ Betrieb  0% 0% 0% 
5.000 - 300.000 €/ Betrieb  9% 10% 10% 
 > 300.000 €/ Betrieb  13% 14% 14% 

Um die Wirkung schnell zu überschlagen, bieten wir ein  Kalkulationsschema für sächsische Betriebe an. Es dient der Berechnung einzelbetrieblicher Auswirkungen der Entkopplung, der Umverteilung und der Modulation und liefert den sächsischen Landwirten Orientierungswerte zur Entwicklung ihrer Einnahmesituation bis 2013. 

Das Kalkulationsschema erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Aus den Berechnungen sind keine Rechtsansprüche ableitbar.

Haben Sie Fragen zu Kalkulationsschema, so wenden Sie sich bitte an Frau Ulrike Bönewitz.
Die Kontaktdaten finden Sie rechts bei den Ansprechpartnern.

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Bild: Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 22: Agrar- und umweltpolitische Analysen

Ulrike Bönewitz

Kalkulationsschema

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