Berufsfischerei und Förderung - Teichbuch
Förderprogramme AUW, EFF und Härtefallausgleichsverordnung
RL »Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (AuW)« - Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung
Förderprogramme AUW, EFF und Härtefallausgleichsverordnung
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Aquakultur und der Fischerei vom 1. November 2007 (RL AuF/2007).
Die Förderung kann bei Maßnahmen der Aquakultur, der Binnenfischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung bis zu 60 % des Investitionsvolumens betragen. Bei Maßnahmen zur Eindämmung und Tilgung von Krankheiten in der Aquakultur kann die Förderhöhe bis zu 100 % der förderungsfähigen Ausgaben ausmachen. Für Maßnahmen von allgemeinem Interesse können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben bzw. Investitionen über das Förderprogramm finanziert werden. Pilotprojekte können mit bis zu 80 %, jedoch mit max. 150.000 € bezuschusst werden. Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete können je nach Umfang des privaten bzw. öffentlichen Interesses zwischen 40 und 100 % gefördert werden.
Der Antrag auf Förderung ist zu stellen bei der Bewilligungsbehörde:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 Förderung
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden
(0351) 8928-3300
Fachliche Auskunft und Beratung erteilt auch das Referat Fischerei des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Königswartha unter
(035931) 296-10
Härtefallausgleich - Schäden, die vor allem durch Kormorane aber auch durch Fischotter an Fischbeständen entstehen, können, wenn sie ein gewisses Normalmaß übersteigen, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.12.1995 ausgeglichen werden. Die Anträge werden gestellt beim Umweltamt desjenigen Landratsamtes, in dessen Zuständigkeitsbereiches das geschädigte Objekt liegt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Umweltämter und auch das Referat Fischerei in Königswartha unter:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 93 - Fischerei
Gutsstr. 1
02699 Königswartha
(035931) 296-39
RL »Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (AuW)« - Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Ulrike Weniger
Postanschrift:Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564-6665
Telefax: (0351) 564-6691
E-Mail
www.smul.sachsen.de
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 43 - Landschaftspflege, Artenschutz
br>Annegret Thiem
Postanschrift:
Postfach 800132, 01101 Dresden
Besucheradresse:Halsbrücker Str. 31a, 09599 Freiberg
Telefon: (03731) 294-181
Telefax: (03731) 294-115
E-Mail
www.smul.sachsen.de/lfulg

