Gewässerdurchgängigkeitsprogramm
Förderung bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen
Gewässerdurchgängigkeitsprogramm - Hinweise zum Antrag auf Förderung von Fischaufstiegsanlagen
Mit dem Instrumentarium der Förderrichtlinie Gewässergüte beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen eines integrierten Konzeptes die sächsischen Fließgewässer weiter zu renaturieren. Insbesondere soll damit auch die ökologische Durchgängigkeit hergestellt werden.
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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes
(Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2007) Vom 31. Juli 2007 -
Antrag auf Förderung von Fischaufstiegsanlagen
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Datenlieferung für das Controlling zum Durchgängigkeitsprogramm (Fischaufstiegsanlagen)
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Übersicht zu Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen und des Bundes zur Umsetzung der Ziele nach WRRL
[Download,*.pdf, 0,02 MB]
(Quelle Landesdirektion Dresden 2010)
