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Landwirtschaft

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Unverzügliche Einarbeitung auf maximal 4 Stunden neu festgelegt

Zur Umsetzung der EG-Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen in Deutschland ist es notwendig, die Ammoniakemissionen der Landwirtschaft weiter zu senken.
Deshalb gelten ab sofort bundeseinheitlich höhere Anforderungen an die unverzügliche Einarbeitung von Gülle, Jauche, Geflügelkot sowie von flüssigen organischen bzw. organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff auf unbestelltem Ackerland (§ 4 Abs. 2 Düngeverordnung).

Die bisherige Regelung, wonach die Einarbeitung am Tag der Aufbringung oder gar am folgenden Morgen bei Ausbringung am Abend zulässig war, besteht nicht mehr.

Die Einarbeitung hat unverzüglich, das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen.
Zur Erfüllung dieser Anforderung kommen folgende Verfahren in Betracht:

  • direkte Einarbeitung
    Die Aufbringung erfolgt mittels Injektionstechnik oder einem Kombinationsgerät, das  sowohl aufbringt als auch direkt einarbeitet.
  • Aufbringung und unverzügliche Einarbeitung im getrennten Verfahren
    Bei einer der Aufbringung folgenden Einarbeitung (paralleles oder absätziges Verfahren) muss die Einarbeitung schnellstmöglich, spätestens jedoch vier Stunden nach Beginn der Aufbringung, abgeschlossen sein.
    Die Witterung ist zu berücksichtigen. Werden die betroffenen Düngemittel bei einer aus fachlicher Sicht ungünstigen 
    – weil emissions- und damit verlustträchtigen – Witterung aufgebracht, sind kürzere Einarbeitungszeiten erforderlich.

 

Bei beiden Verfahren ist dafür zu sorgen, dass es zu einer ausreichenden Einarbeitung in den Ackerboden kommt.

Verstöße gegen diese Vorgaben stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeld geahndet werden.

Die weitere Verringerung der Ammoniakemissionen verbindet Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes mit Vorteilen für die Landwirte, da mit Maßnahmen zur Verlustsenkung eine wesentliche Erhöhung der pflanzenbaulichen Verfügbarkeit des gedüngten Stickstoffs einhergeht.

Marginalspalte

Bild: Gülleausbringung

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 71: Pflanzenbau, Nachwachsende Rohstoffe

Dr. habil. Erhard Albert