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Landwirtschaft

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Verkaufsstelle für Milchquotentransfer

  • Nach den Bestimmungen der Milchquotenverordnung (MilchQuotV) vom 04. März 2008 (BGBl. I S. 359) erfolgt der Milchquotenhandel ab dem Übertragungstermin 01. Juli 2007 in zwei Übertragungsbereichen. Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bilden den Übertragungsbereich Ost. Diese Länder errichten nach § 16 Abs. 1 MilchQuotV eine zentrale Übertragungsstelle. Die zentrale Übertragungsstelle wird errichtet beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg. Angebote und Nachfragen für den Quotenhandel zu den in der MilchQuotV vorgeschriebenen Terminen sind künftig an die zentrale Übertragungsstelle zu richten.
  • Für die Ausstellung der Nachweise nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 (Verkauf von Milchquoten über die Verkaufsstelle Ost) ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Landesstelle zuständig.

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Bild: Kuhherde Schwarzbunte

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 33

Angela Wiederhold

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Übertragungsstelle Ost

Dr. Holger Lau