Pflanzenschutz-Warndienst
Inhalt, Aufgaben und Durchführung
Die Durchführung des Pflanzenschutz-Warndienstes erfolgt vom Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung Pflanzliche Erzeugung, Referat Pflanzenschutz auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes von 1998 §34.
Er umfasst den Versand von Warnungen und Hinweise an Abonnenten, vorwiegend der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Praxis in Sachsen.
Dabei werden je nach Schaderregersituation ca. im 7- bis 14-tägigem Abstand Warndienstmeldungen bzw. Hinweise per Fax oder E-Mail an die Fachberatung sowie an die Betriebe versendet. Es werden Informationen zur aktuellen Schaderregersituation und zu gezielten Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen im Sinne eines integrierten umweltgerechten Pflanzenschutzes im Feld-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau sowie für den ökologischen Gemüsebau herausgegeben.
Grundlagen für die Erstellung der Warndiensthinweise:
- Phytosanitäre Erhebungen, visuelle Bestandesbonituren (Schaderregerüberwachung)
- Nutzung einfacher Warndienstgeräte (Gelbschalen, Pheromonfallen)
- Labordiagnostische Untersuchungen
- Agrarmeteorologisches Messnetz und Nutzung von auf Wetterdaten basierenden Entscheidungshilfen und Prognosemodellen
- Versuchsergebnisse
- Warndiensthinweise angrenzender Bundesländer

