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Landwirtschaft

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Aktueller Pflanzenbaurat vom 13.07.2011

Pflanzenschutz

Kartoffeln – Kraut- und Knollenfäule

Insbesondere in Gebieten mit regnerischer Witterung oder Gewitterniederschlägen besteht weiterhin mittlere bis hohe Krautfäulegefahr in Kartoffeln. Im Rahmen des Krautfäule-Monitorings wurde inzwischen in weiteren Feldbeständen im Raum Zwickau und Meißen Phytophthorabefall festgestellt.
Bei Befall müssen umgehend Stoppspritzungen durchgeführt werden. Hierbei sind Mischungen der vollen Aufwandmenge eines lokalsystemischen Produktes mit einem sporiziden Präparat (Shirlan, Ranman, Shaktis, Electis) zu wählen. Die Spritzabstände bei einer Stoppspritzung sollten möglichst nicht mehr als 3 Tage auseinander liegen. In den übrigen Beständen sind bei anhaltend niederschlagsreichem Wetter Präparate mit guter Regenfestigkeit (z. B. Revus, Ranman + FHS, Shirlan) zu bevorzugen. Um die Tochterknollen im Boden vor Krautfäuleinfektionen zu schützen, sollte ca. 8 – 10 Tage vor der Krautbeseitigung die Abschlussspritzung mit einem sporizidem Mittel gegen die Krautfäule durchgeführt werden.
Gebietsweise sind die Kartoffelbestände in ihrer Entwicklung sehr weit fortgeschritten, bzw. haben die Knollen schon ihre geforderte Endgröße erreicht, so dass rechtzeitig die Krautabtötung einzuplanen ist. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist zu Beginn der natürlichen Abreife bei entsprechender Laubverfärbung gegeben. In üppigen Beständen mit starker Laubbildung ist eine Kombination aus mechanischer Krautbeseitigung durch Schlegeln mit nachfolgender Spritzung oder einer Splitting bzw. Folgebehandlung anzuraten. Im Hinblick auf Schalenfestigkeit und Abreife der Kartoffeln im Boden sollten zwischen Krautabtötung und Ernte ca. drei Wochen liegen.

Zuckerrüben – Blattkrankheiten

In Zuckerrüben sind die Befallskontrollen auf Blattkrankheiten zu intensivieren. Dazu sollten an mehreren gut im Feld verteilten Stellen 100 Blätter aus dem mittleren Blattbereich von 100 Rüben auf Befall untersucht werden. Regionen mit einem hohen Rübenanteil und Schläge in der Nähe alter Rübenmieten sind besonders zu berücksichtigen.
Empfohlene Bekämpfungsrichtwerte: bis zum 1. August: 5 Prozent befallene Blätter; danach bis zum 15. August: 15 Prozent befallene Blätter; ab  16. August: 45 Prozent befallene Blätter. Die Anzahl der befallenen Blätter setzt sich aus der Summe Cercospora, Ramularia, Echter Mehltau und Rost zusammen.
Am 11. Juli wurde im Raum Zwickau Erstauftreten von Cercospora beticola und Ramularia ermittelt. Informationen zur aktuellen Befallssituation finden alle Warndienstteilnehmer unter www.isip.de. Empfohlen werden auch die Ergebnisse der Prognosemodelle CERCBET1 (Cercospora-Erstbefall) und CERCBET3 (Cercospora-Behandlungstermin) in diesem ISIP-Portal. Bei den Befallskontrollen ist gleichzeitig auf Eulenraupen zu achten.

Dr. Kraatz

Pflanzenbau

Einsatz von Gülle im Sommer und Herbst

Beim Einsatz von flüssigen Wirtschaftsdüngern im Sommer treten regelmäßig Ammoniakverluste auf. Hohe Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung führen zu starker Verdunstung. Das in der Flüssigkeit gelöste Ammoniak geht  in die Gasphase über. Ist die oberste Bodenschicht  stark ausgetrocknet behindert dies das eindringen der Gülleflüssigkeit in den Boden. Dieser Effekt wird mit zunehmenden Trockensubstanzgehalten in der Gülle verstärkt. Wie Messungen belegen, treten die größten Ammoniakverluste innerhalb der ersten Stunde nach der Ausbringung auf. Um eine hohe Nährstoffwirkung des insgesamt eingesetzten Stickstoffs zu erzielen, ist die direkte Einbringung (Injektion) mit gleichzeitiger Einmischung in den Boden die beste Ausbringungsvariante.

Gülleanwendung im Spätsommer und Herbst setzt in jedem Fall voraus, dass die im Feld stehenden Früchte einen Düngebedarf aufweisen. Zulässig nach Düngeverordnung sind maximal 80 kg Gesamt-N oder 40 kg Ammonium-N pro ha. Ist der Anteil des Ammoniumstickstoffs höher als 50 % vom Gesamt-N, so begrenzt er die auszubringende Menge. Das trifft oft für Schweinegülle und regelmäßig für Biogasgärrückstände zu.

Gelingt es die Ammoniakverluste wirksam einzuschränken, müssen für eine optimale Entwicklung der Winterungen die erlaubten Obergrenzen nicht ausgereizt werden. Bei lang anhaltender Vegetation werden noch große Teile des organisch gebundenen N pflanzenverfügbar. Ein überhöhtes N-Angebot im Herbst führt oft zum überwachsen der Bestände und zu verstärkter Auswinterungsgefahr. Wird witterungsbedingt der Stickstoff nicht von den Pflanzen verwertet, sind N-Verluste über Winter die Folge.

Die gute Pflanzenverfügbarkeit des in Gärresten enthaltenen Stickstoffs erweist sich im Sommer oft als Nachteil. Auf Grund des höheren sofort pflanzenverfügbaren N-Anteils ist die Gefahr von Ammoniakverlusten bei der Ausbringung deutlich erhöht. Durch den Abbau von organischen Säuren während der Vergärung steigt in Biogasgülle zudem der pH-Wert, was wiederum Ammoniakverluste begünstigt. Die Ausbringung sollte deshalb an kühlen, windstillen sowie feuchten Tagen direkt in den Boden erfolgen. Bei bodennaher Applikation sollte vor der Ausbringung eine flache Stoppelbearbeitung erfolgen. Die Gülleflüssigkeit kann so besser in den Boden einsickern. Dadurch kommt das gelöste Ammonium mit mehr Sorptionsplätzen in Berührung und wird dort anlagert.

Einzuhalten sind die Sperrfristen der Düngeverordnung. Das betrifft außer dem Stallmist alle weiteren Wirtschaftsdünger einschließlich Geflügelkot. Auf dem Ackerland gilt sie in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.

Dr. Schliephake

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Weitere Informationen

  • Warndienst
    Ausführliche Informationen zur Schaderregersituation und zu gezielten Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen.