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Landwirtschaft

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Stickstoff - Herbstdüngung

Anwendung der Düngung

Entsprechend der Düngeverordnung hat der Einsatz von Düngemitteln nach Menge und Zeitpunkt so zu erfolgen, dass die verfügbaren oder verfügbar werdenden Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend aufgenommen werden können. Bei der Herbstdüngung ist dies bis zur einsetzenden Winterruhe zu gewährleisten.

Ziel ist es, die Belastung der Gewässer zu verringern, da nicht aufgenommener pflanzenverfügbarer Stickstoff in der vegetationslosen Zeit zum Teil vollständig aus dem Wurzelraum der Pflanzen ausgetragen wird. Das kommt besonders häufig nach dem Einsatz von flüssigen organischen Düngemitteln mit einem erheblichen Anteil an löslichem Ammonium-Stickstoff vor.

Nach § 4 (5) der Düngeverordnung dürfen Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel oder Geflügelkot auf Ackerland nach der Hauptfruchternte nur

und nur bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfes, jedoch bis maximal 80 kg Gesamt-N oder 40 kg Ammonium-N pro ha, ausgebracht werden.

Stickstoff-Bedarf

Bei der Ausbringung der Düngemittel sind der aktuelle Stickstoffbedarf der zu düngenden Kultur und die Düngewirksamkeit der aufgeführten Stoffe zu berücksichtigen.

Allgemein gültige Aussagen zum aktuellen Düngebedarf an Stickstoff im Herbst sind nicht möglich, da dieser von den jeweiligen Standort- und Witterungsbedingungen bestimmt wird und demzufolge beträchtlich schwanken kann.

Einen Anhaltspunkt für den Düngebedarf liefert die von den angebauten Fruchtarten im Herbst bis zum Wintereintritt aufgenommene N-Menge. Die für eine gute Entwicklung notwendigen N-Aufnahmen und der Verlauf bei Wintergetreide und bei Winterraps sind in der Abbildung dargestellt. In Abhängigkeit vom Standort und den Wachstumsbedingungen ergeben sich natürlich zwischen den Jahren Abweichungen.

Für eine normale Herbstentwicklung ist mit folgenden N-Aufnahmen zu rechnen:

Fruchtarten  N-Aufnahme
Wintergerste 30 - 50 kg N/ha
Winterroggen, Triticale 30 - 50 kg N/ha
Winterweizen 10 - 30 kg N/ha
Winterraps 50 - 80 kg N/ha
Feldgras 40 - 70 kg N/ha

Zur Gründüngung angebaute Zwischenfrüchte wie z. B. Phacelia, Ölrettich und Senf können, wenn sie zeitig ausgesät werden und reichlich Biomasse im Herbst bilden, durchaus mehr als 100 kg/ha Stickstoff aufnehmen.

Verlauf der N-Aufnahme der Winterungen bis zum Eintritt der Vegetationsruhe

Abbildung: Verlauf der N-Aufnahme der Winterungen bis zum Eintritt der Vegetationsruhe (Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft)

Bei der Kalkulation des N-Düngebedarfs sind neben der herbstlichen N-Aufnahme der angebauten Fruchtart vor allem die von der Vorfrucht stammenden Nmin-Reste und der im Herbst mineralisierte Stickstoff zu beachten.

So ist eine hohe N-Bereitstellung aus dem Bodenvorrat im Spätsommer und Herbst zu erwarten bei:

Die zu erwartende N-Mineralisierung in der Zeit nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Winter liegt häufig in einem Bereich von 20 bis 50 kg N/ha.

Stickstoff-Mangel

In Ausnahmefällen kann der N-Vorrat im Boden so gering sein, dass es zu Mangelerscheinungen vor allem bei Winterraps und Wintergerste kommt. Am ehesten ist N-Mangel unter folgenden Bedingungen zu erwarten:

Unter derartigen Bedingungen ist eine N-Zufuhr im Herbst zu Winterraps, Wintergerste, Winterzwischenfrüchten oder Feldgras gerechtfertigt. Bei den anderen Wintergetreidearten besteht in der Regel kein Düngebedarf.

Eine Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh sollte nur dann erfolgen, wenn Fruchtarten mit N-Düngebedarf wie Winterraps, Wintergerste, Winterzwischenfrüchte oder Feldgras angebaut werden.

Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel oder Geflügelkot sind auf unbestelltem Ackerland zur Verminderung von Ammoniakverlusten unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

Nach dem Auflaufen von Raps kann im Bedarfsfall ab dem 4-Blatt-Stadium mit möglichst bodennah applizierender Technik Gülle ausgebracht werden. Die N-Düngung sollte auch hier bis spätestens Mitte Oktober abgeschlossen sein, damit dem Raps ausreichend Zeit verbleibt, den Stickstoff in Biomasse zu binden.

Hinweis

Grundsätzlich wirkt eine zu reichliche N-Versorgung im Herbst eher schädlich, da bei zu üppigen oder gar überwachsenen Beständen die Gefahr des Auswinterns zunimmt. Bei Feldgras sollte deshalb zum letzten Schnitt auf den Einsatz von organischen Düngern ganz verzichtet werden. Nach einer N-Düngung im Herbst bleibt in jedem Fall ein erhöhtes Risiko, dass der überschüssige, nicht in Biomasse gespeicherte Stickstoff im Winter ausgewaschen wird und damit das Grundwasser belastet.

Wasserschutzgebiete

In Wasserschutzgebieten (WSG) sind besondere - über die hier aufgezeigten Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehende - Bestimmungen zu beachten. Diese sind dem LfL-Faltblatt »Hinweise zur Düngung in Wasserschutzgebieten im Herbst« [August 2002] zu entnehmen.

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Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 71: Pflanzenbau, Nachwachsende Rohstoffe

Dr. habil. Erhard Albert

Umsetzung der Düngeverordnung