Gebietskulisse - Sächsische Vergleichs- und Wirtschaftsgebiete
Naturräumliche Grundlagen
Der Freistaat Sachsen ist auf Grund seiner naturräumlichen Gegebenheiten eine Region in der traditionell Landwirtschaft betrieben wird. Für eine nachhaltige umweltschonende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft sind die Kenntnisse über spezifisch wirkende Standortbedingungen und deren bewusste Nutzung von Bedeutung. Unter den Bedingungen des Klimawandels gewinnt die Beurteilung zukünftig noch eine größere Rolle.
Das Klima, der Boden und die räumliche Eingliederung bilden die Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von landwirtschaftlichen Gebieten hinsichtlich ihrer Produktionsfaktoren und Ertragsfähigkeit. Ursprünge der Typisierung von Standorten aus ökonomischer Sicht liegen in der gerechten steuerlichen Bewertung der Wertschöpfung des Faktors Boden.
Vergleichsgebiete
Ziel der Einteilung Sachsens in Vergleichsgebiete ist es, die Unterschiede der natürlichen Bedingungen (Boden, Klima, Wasserversorgung, Höhenlage und Relief) für die landwirtschaftliche Produktion zu erfassen und zu regionalisieren.
Wirtschaftsgebiete
Die aus den Vergleichsgebieten abgeleiteten Wirtschaftsgebiete entstanden durch die Aggregierung von Bereichen mit ähnlicher natürlicher Ausstattung, insbesondere Bodenart und Höhenlage. Eine Generalisierung erfolgte wegen der geringen Stichprobenanzahl von ökonomische Daten für verallgemeinerte Betrachtungen bei agrarstatistischer Auswertungen. Die gebildetenWirtschaftsgebiete sind in der nachfolgenden Grafik zu erkennen.
Agrarstrukturgebiete
Für Aussagen der agrarstrukturellen Vorplanung und für agrarstatistische Auswertungen wurde
die Struktur der Vergleichsgebiete auf 5 Agrarstrukturgebiete aggregiert. Sie stellen einen
Kompromiss zwischen einer sehr detaillierten Planungsebene und einer gröberen Strukturplanung
dar. Sie sind folgendermaßen zusammengefasst:
| Agrarstrukturgebiet | |
|---|---|
| I Sächsische Heidegebiete, Rieser-Torgauer Elbtal | 1, 10, 11 |
| II Oberlausitz, Sächsische Schweiz | 2, 3 |
| III Mittelsächsisches Lößgebiet | 7, 8, 9 |
| IV Erzgebirgsvorland, Vogtland, Elsterbergland | 4, 6, 6a |
| V Erzgebirgskamm | 5 |


