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Landwirtschaft

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EU-Direktzahlungen

2007 wurden zur Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zwei Fonds eingerichtet:

  • Zum einen ein Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), woraus z.B. die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und die verbleibenden Marktordnungsausgaben (1. Säule) und
  • zum anderen ein Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem die Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (2. Säule) finanziert werden sollen.

Mit der GAP-Reform wurden die direkten Beihilfen „entkoppelt“, d. h., die Zahlungen sind nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses gebunden.

Die neuen Maßnahmen im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks, die am 20. November 2008 beschlossen wurden, sollen die GAP weiter modernisieren, vereinfachen und von unnötigem Ballast und noch verbleibenden Beschränkungen befreien. Damit sollen die Landwirte besser auf Marktsignale reagieren können und für neue Herausforderungen gerüstet sein.

Diese Maßnahmen sind u. a. die Abschaffung der Flächenstilllegung, die schrittweise Anhebung der Milchquoten bis zu ihrem endgültigen Wegfall im Jahr 2015 und die Erhöhung der Modulation. Durch die Kürzung der Direktzahlungen frei werdenden Mittel, werden in den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Daraus sollen Maßnahmen finanziert werden, die der EU-Landwirtschaft helfen, besser auf neue Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt und Erzeugung von Bioenergie zu reagieren. Die Mitgliedstaaten erhalten außerdem die Möglichkeit, Milchbauern in schwierig zu bewirtschaftenden Regionen bei der Anpassung an die neue Marktlage zu helfen.

Cross-Compliance: Die Zahlungen an die Landwirte sind an die Einhaltung von Qualitätsstandards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelqualität gebunden. Wenn diese Bewirtschaftungsstandards nicht eingehalten werden, kann es zu einer Kürzung oder Streichung der Zahlung kommen. Bestimmte Standards, die nicht relevant sind oder nicht unter die Verantwortung der Betriebsinhaber fallen, werden gestrichen. Gleichzeitig wird es künftig neue Anforderungen geben, um den Umweltnutzen der Flächenstilllegung zu erhalten und das Wassermanagement zu verbessern.

Gekoppelte Prämien: Diese Zahlungen werden ab 2012 in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Die Prämie für Energiepflanzen fällt ab 2010 weg.

Direktzahlungen/Agrarförderung

Direktzahlungen/Agrarförderung

Auf der folgenden Seite stehen Ihnen die Antragsformulare und Merkblätter zur Beantragung von Direktzahlungen und Agrarförderung zur Verfügung.

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