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Antrag zum Fischereischein und Öffnungszeiten

Antrag auf Fischereischein - Online oder per Post

Der beantragte Fischereischein ist im Voraus zu bezahlen. Nach Erhalt der Rechnung sind die fälligen Gesamtkosten innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen. Im Anschluss wird Ihnen der Fischereischein zugesandt. Ist der Geldeingang nicht rechtzeitig auf dem Konto gebucht, wird der Antrag als zurückgenommen behandelt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
  • Kopie Personalausweis (beide Seiten)
  • bei Ersterteilung ist der Sachkundenachweis (Fischereischein/Prüfungszeugnis im Original od. als beglaubigte Kopie beizulegen)
  • bei Änderung der Wohnanschrift das Original des bisherigen Fischereischeines

Antrag online

Antrag Postweg

Angler, die noch im Besitz eines neobond-grünen Fischereischeins aus Papier sind, können den neuen Fischereischein im ID-Card-Format nur auf dem Postweg beantragen.

Alter Fischereischein neobond-grün
alter Fischereischein neobond-grün 

Anträge für die Verlängerung/Änderung und Duplikat bei Verlust für beide Fischereischeine, Ersterwerb und Verlängerung für den Jugendfischereischein.

Besonderer Fischereischein

Besonderer Fischereischein für Personen mit Behinderung

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit einem »H« oder Nachweis einer geistigen Behinderung, die allein einen Grad der Behinderung von 50 bedingt
  • aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
  • Kopie Personalausweis (beide Seiten)

Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann von der Fischereibehörde ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Dieser kann von den Anglerverbänden ausgegeben werden.

Gastfischereischein-Ansicht

Gastfischereischein (Vorderseite)
Gastfischereischein (Vorderseite) 

Erforderliche Unterlagen

Kopie Fischereischein oder Kopie Angel-Lizenz des Heimatlandes + Kopie Reisepass oder Kopie amtlicher Lichtbildausweis

Hinweise:

  • Nach erfolgreich absolvierter Fischereischein-Prüfung an einem DEKRA-Standort in Sachsen oder nach Beantragung einer Fischereischeinverlängerung erhalten Sie zeitnah eine Rechnung mit Zahlungsbeleg von der Fischereibehörde (FB).
  • Ihre Zahlung geht dann bei der Hauptkasse des Freistaates Sachsen ein.
  • Die Daten werden nach dem SOLL-Abgleich an die FB übermittelt.
  • Ihr Fischereischein wird ausgestellt.

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu rechnen.

Beantragen Sie Ihren Fischereischein deshalb rechtzeitig!

Fischereischeinstelle Königswartha

Besucheradresse:
Gutsstraße 1
EG Zimmer: 106 (Schloss)
02699 Königswartha

Öffnungszeiten:
Dienstag
09:30-11:30 Uhr u. 12:30-15:00 Uhr

Telefon: 035931 296-30

Anfahrtskarte Königswartha

Kartenausschnitt Königswartha

Fischereischeinstelle Dresden-Pillnitz

Besucheradresse:
Söbrigener Str. 3a
1. OG Zimmer: M 206a (Mensagebäude)
01326 Dresden-Pillnitz

Öffnungszeiten:
Donnerstag
09:30-11:30 Uhr u. 12:30-15:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 035931 296-30

Anfahrtskarte Dresden-Pillnitz

Kartenausschnitt Dresden-Pillnitz

Fischereischeinstelle Nossen OT Deutschenbora

Besucheradresse:
Straße des Fortschritts 9a
01683 Nossen

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag
09:30-11:30 Uhr u. 13:00-15:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 035242 631-8907

Anfahrtskarte Deutschenbora

Kartenausschnitt Deutschenbora

Fischereischeinstelle Arzberg OT Köllitsch

Telefon: 034222 46-2011

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Steffi Liening

Telefon: 035931 296-30

E-Mail: Steffi.Liening­@smekul.sachsen.de

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